- Sachwertermittlung nach dem Sachwertverfahren von KOCH, z.B. zur Beweissicherung im Vorfeld von Baumaßnahmen, als Grundlage von Ausgleichszahlungen bei Baumaßnahmen oder bei Enteignungsentschädigungen (Grundstücksentzug)
- Ermittlung der Schadenshöhe von unfallgeschädigten Gehölzen (Totalschaden, Teilschaden mit und ohne Grundstückswertminderung)
- Ertragswertermittlung z. B. von Obstbäumen im Schadens- oder Enteignungsfall
Ich benötige eine Wertermittlung von Gehölzen – nach der Methode von KOCH.
Es betrifft:
Telefonisch bin ich am besten zu folgenden Zeiten erreichbar:
Wertermittlung von Gehölzen – nach der Methode von KOCH