lngenieur- und Sachverständigenbüro Roland Dengler GmbH, Simonshofer Straße 15, 91207 Lauf
1. Geltung der Bedingungen
1.1
Die Angebote und Leistungen des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers, z.B. unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen. Die nachstehenden AGB sind somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen wirksam, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten spätestens nach Beginn der Untersuchungsarbeiten (vor Ort) als angenommen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur vor dieser Frist (siehe § 1. 1) vereinbart werden und sind zudem nur dann wirksam, wenn sie das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1
Die Angebote des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Beauftragungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2
Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Auftragsdurchführung
3.1
Der Umfang der Arbeiten des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Sofern sich während der Untersuchungsarbeiten vor Ort, im Labor oder im Verlauf der Ausarbeitungen herausstellt, dass der beabsichtigte Ablauf, ggf. auch der Inhalt, zum Erreichen des Gutachtenziels geändert oder modifiziert werden muss, kann dies der Auftragnehmer ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber tun. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, ist das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH berechtigt, den Auftrag zu kündigen (im übrigen siehe hierzu Ziff. 6.3).
3.2
Sollten sich nach erfolgtem Auftrag zur Erlangung des Auftragsziels Verfahrensänderungen als notwendig erweisen oder Mehrungen erforderlich sein (vgl. mit § 4.5), denen der Auftraggeber nicht zustimmt, verliert dieser jeglichen Haftungsanspruch gegenüber dem Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH. In diesem Fall besitzt der Auftraggeber das Recht vom Vertrag zurückzutreten, muss jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung für die bis zur Vertragsauflösung vom Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH erbrachten Leistungen bezahlen.
3.3
Die Art und Weise der inhaltlichen, formalen und gestalterischen Ausarbeitung der Untersuchungsergebnisse und ihrer Bewertung obliegt allein dem Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH.
3.4
Sollten zur Durchführung der Untersuchungen vor Ort Hilfskräfte des Auftraggebers oder Gerätschaften desselben (Bagger, Hubarbeitsbühne, etc.) eingesetzt werden, ist dies Bestandteil der Kalkulation des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH und erfolgt daher kostenlos, ohne Abzüge am Honorar. Darüber hinaus, gehen die Absicherung der Arbeitsstelle sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu Lasten des Auftraggebers. Für die rechtzeitige Beibringung eventuell erforderlicher Sondergenehmigungen, wie Grabungs¬schein, Parkerlaubnis, ist der Auftraggeber verantwortlich; letzterer hat auch die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
3.4
Sollten zur Durchführung der Untersuchungen vor Ort Hilfskräfte des Auftraggebers oder Gerätschaften desselben (Bagger, Hubarbeitsbühne, etc.) eingesetzt werden, ist dies Bestandteil der Kalkulation des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH und erfolgt daher kostenlos, ohne Abzüge am Honorar. Darüber hinaus, gehen die Absicherung der Arbeitsstelle sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu Lasten des Auftraggebers. Für die rechtzeitige Beibringung eventuell erforderlicher Sondergenehmigungen, wie Grabungsschein, Parkerlaubnis, ist der Auftraggeber verantwortlich; letzterer hat auch die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
4. Preise
4.1
Soweit nicht anders angegeben, hält sich das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Honorarhöhe wird entweder im Zeit- / Kostennachweis oder anhand der Menge an vorgenommenen Teilleistungen (z.B. Messungen, Bodenuntersuchungen, etc.) ermittelt. Sofern kein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage schriftlich vereinbart wurde, gelten die jeweiligen Verrechnungssätze der aktuellen Regiepreistabelle des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH.
4.2
Im Bedarfsfall können Kostenvorschüsse verlangt und Teilrechnungen gemäß den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden.
4.3
Die Entgelte sind sofort nach Rechnungseingang, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum, ohne Abzug fällig (= Zahlungseingang). Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt bei Erstkunden die Bezahlung der Rechnung per Nachnahme bzw. die Lieferung des Gutachtens nach Zahlungseingang (Vorkasse).
4.4
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich der Kosten für Verpackung und Versand.
4.5
Eventuell anfallende Mehrungen (z.B. an Messungen), die zu einer Überschreitung der Auftragssumme (sofern eine solche festgelegt wurde) bis zu 10 % führen, können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt und gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet werden. Mehrungen, welche die Auftragssumme um mehr als 10 % übersteigen, müssen dem Auftraggeber spätestens 10 Werktage nach Abschluss der Erhebungs- / Untersuchungsarbeiten schriftlich mitgeteilt werden.
4.6
Sämtliche Aufwendungen, welche nicht unmittelbarer Bestandteil des Auftrags sind, sondern nach dessen Ausführung z.B. zur Erläuterung oder Ergänzung desselben vom Auftraggeber gewünscht werden, sind gesondert auf der Basis des Angebots oder, sofern dieses hierfür keine geeignete Abrechnungsgrundlage enthält, nach der aktuellen Regiepreisliste des Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH zu vergüten.
4.7
Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
4.8
Im Falle der Überschreitung des Zahlungsziels wird max. zweimal gemahnt, wobei für die 2. Mahnung (unabhängig vom Rechnungsbetrag) eine Bearbeitungsgebühr, einschl. Zinsverlust von 25,- € bei Rechnungsbetrag (netto) bis 2.500,– €. Es werden 100,- € erhoben bei Rechnungsbetrag (netto) > 2.500,- bis 5.000,– €. Bei Rechnungsbetrag > 5.000,– € (netto) betragen die Mahngebühren 1 % desselben.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1
Die vom Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.2
Gerät das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH nach Ablauf einer als verbindlich vereinbarten Ausführungsfrist durch eigenes Verschulden in Verzug, muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist einräumen. Lässt der Auftragnehmer diese aus Gründen, die er zu vertreten hat, verstreichen, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
5.3
Bei nicht fristgerechter Begleichung von Abschlags-, Teilrechnungen oder offenen Beträgen aus anderen laufenden Aufträgen, behält sich das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH vor, die Weiterführung der Bearbeitung bis zur Rechnungsbegleichung auszusetzen. Zwischen Zahlungseingang und Wiederaufnahme der Arbeiten ist aus organisatorischen Gründen mit 10 Werktagen Verzug zu rechnen. Hiervon bleibt § 5.2 unberührt.
5.4
Das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH ist berechtigt vorab Teilleistungen zu erbringen.
6. Gewährleistung
6.1
Die Gewährleistungspflicht des Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, sofern dieser innerhalb einer Frist von 20 Werktagen schriftlich reklamiert wird. Es besteht dadurch keine Berechtigung zur Kürzung oder zum Einbehalt von Zahlungen.
7. Haftung
7.1
Die Haftung und Gewährleistung des Ing.- und SV-Büros R. DENGLER GmbH erstreckt sich nur auf die gemäß § 2.1 in Auftrag gegebenen Leistungen bzw. auf diejenigen Bereiche / Stellen am Untersuchungsobjekt, die von ihm überprüft wurden. Für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des gesamten Objekts (Baumes) wird damit keine Haftung übernommen.
7.2
Es besteht kein Haftungsanspruch bei Schäden, die von verdeckten Defekten oder Mängeln (z.B. im Wurzelwerk) ausgingen. Entsprechendes gilt für Schäden oder Mängel, die sich in Zukunft ereignen.
7.3
Das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH haftet in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Einschränkung gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt weiterhin nicht für die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Das oben Genannte gilt ebenso bezüglich der Haftung für das Verschulden von Erfüllungshilfen und Vertretern.
7.4
Die Haftungsbeschränkungen der § 7.1, 7.2 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter sowie der vom Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH beauftragten Subunternehmer.
7.5
Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH keine Streitverkündigung auszusprechen.
7.6
In allen Fällen einer Haftung ist diese auf Fälle beschränkt, in denen das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH, dessen Mitarbeiter oder Subunternehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8. Urheberrechte, Geheimhaltung
8.1
Das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH behält sich die Urheberrechte an allen von Ihm erstellten Gutachten, Prüfergebnissen, Berechnungen, Angeboten, etc. vor. Der Auftraggeber darf hiervon Vervielfältigungen auch für die interne Verwendung nur nach schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers herstellen.
8.2
Die Unterlagen, Pläne, Fotos, etc., welche das Ing.- und SV-Büro R. DENGLER GmbH als Arbeitshilfen erhielt, sind kostenlos und verbleiben bei diesem nach Auftragsabschluss.
9. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
9.1
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem jeweiligen Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist je nach erstinstanzlicher Zuständigkeit das Amtsgericht in Hersbruck bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth in Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
9.3
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.